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Die Entwicklung der Kanzlei
Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Rechtsanwalt Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig. Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese betreffen insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, das Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftung und Geburtsschäden, das Familien- und Erbrecht, das Miet- und Immobilienrecht sowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Gesellschaftsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes dazugekommen.
Herr RA Aßmann betreut heute auf diesen Gebieten sowohl Privatpersonen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen insbesondere des Mittelstandes. Im Bereich des Arzthaftungsrechts werden neben den direkt Betroffenen auch Krankenkassen in Regressfragen beraten und vetreten.
Herr RA Aßmann ist zugelassen beim Landgericht Bonn sowie zusätzlich beim Oberlandesgericht Köln.
Er ist jeweils Mitglied in einschlägigen Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des Dt. Anwaltvereins (DAV). Herr RA Aßmann bildet sich laufend fachlich in einschlägigen Seminaren fort und ist auf seinen Fachgebieten auch als Referent tätig.
Im Arzthaftungsrecht hat die überregionale Bekanntheit von Herrn RA Aßmann zur Aufnahme in die Anwaltsliste im Magazin “Focus” geführt.
Herr RA Aßmann ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Familienrecht und hat ferner den Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht besucht.
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