haben nichteheliche Lebensgefährten ein gemeinsames Kind und ist einer der Lebensgefährten einem eigenen Elternteil gegenüber unterhaltspflichtig, so kann dieser sich nicht auf den Familienselbstbehalt berufen. Allerdings kann eine Verpflichtung zum Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGBals sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sein.

BGH, Beschluss vom 9.3.2016 - XII ZB 693 / 14

(NJW Spezial Heft 10, 2016, Seite 292)