Arbeitsrecht: Entscheidungen

EuGH: Altersbefristung des Arbeitsverhältnisses auf 67 Jahre

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Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sobald der Arbeitnehmer das 67. Lebensjahr vollendet, bedeutet keine europarechtswidrige Altersdiskriminierung, selbst bei einer niedrigen Rente nicht.

 

EuGH, Urt. 5.7.2012 - C 141/11   (NJW-Spezial Heft 16/2012, S. 499)