Was bringt mir eine Vorsorgevollmacht?

Jeder kann aufgrund Alterserkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sein, die Dinge des täglichen Lebens selbst zu regeln. Bankgeschäfte können unter Umständen nicht mehr selbst geregelt werden. Angehörige sind den Betroffenen meist gerne behilflich, Ehepartner und/oder Kinder können aber nicht Kraft Gesetz den Betroffenen bei rechtsverbindlichen Erklärungen oder Entscheidungen vertreten. Diese Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn die Person aufgrund einer Vollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer handelt. Ziel der Vorsorgevollmacht ist eine vertraute Person im eigenen Namen Entscheidungen treffen zu lassen und die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht abzuwenden.

Was regele ich in einer Vorsorgevollmacht?

Sie können in der Vorsorgevollmacht genau aufführen welche Aufgaben für Sie geregelt werden sollen oder welche auch nicht. Die Aufgabenbereiche sind dabei

  • Entscheidung über medizinische Behandlung
  • Möglichkeit, über Ausgestaltung der Pflege zu bestimmen
  • Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
  • Erledigung finanzieller Angelegenheiten
  • private Korrespondenz
  • Vertretung vor Gericht
  • Erteilung von Untervollmacht
  • Befugnis, Schenkungen gegenüber Personen und Institutionen vorzunehmen

Man kann für verschiedene Aufgabenbereiche unterschiedliche Bevollmächtigte einsetzen. Bei der Wahl der betreffenden Personen sollte man auf verwandte oder befreundete Personen zurückgreifen.

Ferner sollte man – im Hinblick darauf, daß die Bevollmächtigung vielleicht erst in Jahren oder gar Jahrzehnten greift – eher jüngere Verwandte oder Freunde einsetzen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, daß der Bevollmächtigte über genaue Kenntnisse zu den Wünschen und der Grundeinstellung des Betroffenen verfügt um dessen Interessen auch wirklich durchzusetzen.

Bei Vermögensangelegenheiten ist darauf zu achten, daß einige Banken keine allgemeinen Vorsorgevollmachten anerkennen, sondern mit bankinternen Vollmachten arbeiten. Deshalb ist es ratsam sich vorher bei seiner Bank danach zu erkundigen.

Bedarf die Vorsorgevollmacht einer bestimmten Form?

Die Vorsorgevollmacht bedarf der Schriftform, hierbei sind allerdings keine Besonderheiten zu beachten, nur Datum und vollständige eigenhändige Unterschrift sind unbedingt erforderlich. Auch eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist möglich.

Bei Erstellung der Vorsorgevollmacht sollte größten Wert auf eine präzise Formulierung gelegt werden um im Ernstfall dem Bevollmächtigten nicht sogar an der Durchsetzung des Willens zu hindern.

Ferner kann die Vorsorgevollmacht jederzeit problemlos widerrufen oder abgeändert werden, sollte dies aufgrund Veränderungen der eigenen persönlichen Umstände oder in der Person des Bevollmächtigten erforderlich werden. Hierbei muß darauf geachtet werden, daß jede Änderung mit Datum und neuer eigenhändiger Unterschrift versehen sein muß.

Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht am besten auf?

Die Vorsorgevollmacht sollte so aufbewahrt werden, daß sie im Bedarfsfall auch gefunden wird. Eine Kopie des Dokuments sollte bei dem Bevollmächtigten/den Bevollmächtigten hinterlegt werden.

Die Vorsorgevollmacht kann (was zu empfehlen ist) im Zentralen Vorsorgeregister (www.zvr-online.de) registriert werden. Der Vorteil ist, daß Vormundschaftsgerichte nicht lange nachforschen müssen, sondern im Bedarfsfall über eine Online-Abfrage feststellen können, daß eine Vollmacht besteht.

Empfehlung:

Aufgrund der Komplexität dieses Themas empfehlen wir daher die Vorsorgevollmacht nicht einfach anhand von Mustern oder Textbausteinen selbst zusammenzustellen, sondern diese mit Hilfe eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens zu erstellen. Die Gefahr ohne juristischen Beistand Fehler bei der Formulierung zu machen, die z. B. den Mißbrauch der Vorsorgevollmacht durch Abräumen des Kontos durch den Bevollmächtigten oder sonstige Nachteile nach sich ziehen können ist groß. Davor schützen kann man sich durch wasserdichte rechtliche Vollmachten sowie durch Einsetzen eines Kontrollbevollmächtigten.

Unser Angebot für Sie:

Wir erstellen mit Ihnen eine Vorsorgevollmacht, die ausschließlich auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation sowie Ihre Wünsche zugeschnitten ist. Soweit erforderlich wird hier Kontakt mit den Bevollmächtigten aufgenommen. Ferner kann bei Bedarf die Eintragung in das ZVR (s. o.) sowie ggf. Übersendung von Kopien an von Ihnen benannte Personen erfolgen. Sollte eine notarielle Beglaubigung aufgrund des geregelten Inhalts erforderlich sein empfehlen wir Ihnen gerne einen Notar.

Die Kosten sind geringer als Sie vielleicht glauben, bitte sprechen Sie uns an!