Wer sich unmittelbar nach dem Urlaub krankmeldet, muss im Streitfall mit genauer Prüfung rechnen. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn auffällige Umstände gegen eine echte Erkrankung sprechen.

 Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer bereits zum zweiten Mal direkt im Anschluss an seinen Urlaub eine einwöchige Arbeitsunfähigkeit geltend gemacht. Hinzu kam, dass er zuvor vergeblich versucht hatte, seinen Urlaub genau für diesen Zeitraum zu verlängern. Für das Gericht waren das ausreichende Indizien, um ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zu begründen.

 Die Folge war erheblich: Der Arbeitnehmer musste seine Erkrankung nicht nur behaupten, sondern umfassend beweisen. Das gelang ihm nicht.

 Für Arbeitgeber zeigt die Entscheidung: Auch eine vorgelegte AU-Bescheinigung muss nicht in jedem Fall ungeprüft hingenommen werden. Bei konkreten Verdachtsmomenten kann es sich lohnen, die Entgeltfortzahlung rechtlich überprüfen zu lassen.

 ArbG Heilbronn, Urteil vom 27.03.2026 – 7 Ca 314/25