Rechtsanwalt Aßmann in Bonn
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Überstundenprozess: Was muss Arbeitnehmer darlegen und beweisen?

06.04.2023

Nicht selten wird in Arbeitsverhältnissen um die Bezahlung von Überstunden gestritten. Überstunden sind weit verbreitet. Für die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und auch die Bezahlung finden…

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Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Dankes- und Gute-Wünsche-Formel

Zeugnisfragen sind nicht selten Gegenstand von arbeitsrechtlichem Streit. Für Arbeitnehmer ist das Zeugnis von erheblicher Bedeutung bei der Arbeitsplatzsuche. Meist steht im Mittelpunkt des Streits die Benotung, nicht selten geht…

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Krankfeiern und Teilnahme an einer Partyveranstaltung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

19.01.2023

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem aktuellen Urteil vom 16.12.2022 (AZ: 5 Ca 1200/22) entschieden, dass es eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn eine Arbeitnehmerin sich für 2…

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Arbeitsrecht: Weniger Urlaub bei Kurzarbeit

30.11.2021…

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Die Kanzlei ASSMANN ist eine Fachanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Arbeits- und Medizinrecht.

Die Kanzlei befindet sich in Bonn,
Bornheimer Straße 156
53119 Bonn
Tel. 0228 - 949160
Mobil: 0173 6086780

Die Entwicklung der Kanzlei

Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig.

Rechtsanwalt Peter A. Amann

Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese betreffen insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, das Medizinrecht, das Familien- und Erbrecht, das Miet- und Immobilienrecht sowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Handels- und Gesellschaftsrecht dazugekommen.

Heute liegen die Schwerpunkte auf dem Gebiet Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Personenschadensrecht.

Herr RA Aßmann betreut heute auf diesen Gebieten sowohl Privatpersonen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen insbesondere des Mittelstandes.

Herr RA Aßmann ist zugelassen beim Landgericht Bonn sowie zusätzlich beim Oberlandesgericht Köln.

Er ist jeweils Mitglied in einschlägigen Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des Dt. Anwaltvereins (DAV). Herr RA Aßmann bildet sich laufend fachlich in einschlägigen Seminaren fort und ist auf seinen Fachgebieten auch als Referent tätig.



Herr RA Aßmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht.

 

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Bornheimer Straße 156
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Tel: 0228 / 94 91 60
Mobil: 0173 / 6086780
Fax: 0228 / 94 91 620
Mail: rae@assbo.de
 


 
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