Rechtsanwalt Aßmann in Bonn
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Ticker

Arebeitsverhältnis im Karneval

Besonders im Rheinland hat die sog. "5. Jahreszeit", wie Karneval auch genannt wird, einen besonderen Stellenwert.

Für viele Karnevalistinnen und Karnevalisten zählen Weiberfastnacht und Rosenmontag zu den höchsten "Feiertagen" im Jahr.…

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – regelmäßig erschüttert bei passgenauer Krankschreibung

22.08.2024

Der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) kommt ein hoher Beweiswert zu, dass die Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen wirklich besteht. Dieser Beweiswert kann aber erschüttert sein, insbesondere in Zusammenhang mit…

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BSG: Impfschaden kann Arbeitsunfall sein!

04.07.2024

Werden Arbeitnehmer im Betrieb geimpft, kann dies unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem brandaktuellen Urteil vom 27.6.2024 entschieden…

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Urlaub: Was Sie wissen sollten

26.06.2024

 

Es ist wieder Sommer und damit Haupturlaubszeit. Immer wieder stellen sich im Arbeitsverhältnis dabei Fragen, nämlich danach, ob überhaupt ein Anspruch auf Erholungsurlaub besteht, welchen Umfang…

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Videotipps zu häufigen Fragen und Problemen im Arbeitsrecht: Kündigung und Arbeitsvertrag...

Die Kanzlei ASSMANN ist eine Fachanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Arbeits- und Medizinrecht.

Die Kanzlei befindet sich in Bonn,
Bornheimer Straße 156
53119 Bonn
Tel. 0228 - 949160
Mobil: 0173 6086780

Die Entwicklung der Kanzlei

Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig.

Rechtsanwalt Peter A. Amann

Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese betreffen insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, das Medizinrecht, das Familien- und Erbrecht, das Miet- und Immobilienrecht sowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Handels- und Gesellschaftsrecht dazugekommen.

Heute liegen die Schwerpunkte auf dem Gebiet Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Personenschadensrecht.

Herr RA Aßmann betreut heute auf diesen Gebieten sowohl Privatpersonen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen insbesondere des Mittelstandes.

Herr RA Aßmann ist zugelassen beim Landgericht Bonn sowie zusätzlich beim Oberlandesgericht Köln.

Er ist jeweils Mitglied in einschlägigen Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des Dt. Anwaltvereins (DAV). Herr RA Aßmann bildet sich laufend fachlich in einschlägigen Seminaren fort und ist auf seinen Fachgebieten auch als Referent tätig.



Herr RA Aßmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht.

 

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