Arbeitsrecht: Entscheidungen

Mitbestimmung bei Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen

Nach § 94 II BetrVG bedarf die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze der Zustimmung des Betriebsrats. Das Beteiligungsrecht ermöglicht es dem Betriebsrat nicht, von sich aus an den Arbeitgeber heraunzutreten und von diesem die Aufstellung von allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen zu verlangen. Entschließt sich der Arbeitgeber aber, allgemeine Beurteilungsprinzipien einzuführen, hat de33r BEtriebsrat deren Inhalt mitzubestimmen.

BAG, Beschl. v. 17.3.2015 - 1 ABR 48/13

NJW-aktuell 28/15, S. 8

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