Arbeitsrecht: Entscheidungen
EuGH: Altersbefristung des Arbeitsverhältnisses auf 67 Jahre
Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sobald der Arbeitnehmer das 67. Lebensjahr vollendet, bedeutet keine europarechtswidrige Altersdiskriminierung, selbst bei einer niedrigen Rente nicht.
EuGH, Urt. 5.7.2012 - C 141/11 (NJW-Spezial Heft 16/2012, S. 499)