Arbeitsrecht: Entscheidungen
Arbeitsrecht: Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht
19.07.2016
Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Betriebsratstätigkeit abzumelden, wenn sie außerhalb des Betriebes erforderlichen Betriebsratsaufgaben nachgehen, und sich bei der Rückkehr in den Betrieb zurückzumelden.
(BAG, Beschluss vom 24.2.2016, 7 ABR 20/14)